Hennen sollen weiterhin in Käfige gesteckt werden dürfen und Schweine so eng eingepfercht werden dürfen, dass es kaum Unterschiede zu den ungenügenden  Mindestforderungen der EU gibt. Die heutige Bundesratsabstimmung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bestätigt die Befürchtung des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, dass die Mehrheit der Bundesländer entschlossen ist, verfassungswidrig zu handeln. Nun hofft der Verband, dass Bundesminister Horst Seehofer dem Einhalt gebietet. Andernfalls erwartet der Verband von Rheinland-Pfalz, dass es seine konsequente Haltung zur Ablehnung der Beschlüsse beibehält und deren
Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ermöglicht.

Wie die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad dem Bundesverband heute in einem direkten Gespräch vor der Bundesratssitzung zusicherte, schließt Rheinland-Pfalz es nicht aus, zum Bundesverfassungsgericht zu gehen und prüft derzeit die Möglichkeiten eines Normenkontrollantrages zum höchsten deutschen Gericht. Der Bundesverband
dankt Rheinland-Pfalz für diese Haltung, die sowohl dem Staatsziel Tierschutz als auch dem mehrheitlichen Bevölkerungswillen entsprechen dürfte.

“Unfassbar, vor sieben Jahren fällte das Bundesverfassungsgericht ein für die Tierhaltung weitreichendes Urteil zur Nichtigkeit der damaligen Verordnung zur Käfighaltung von Hennen, und noch immer wird daran gerüttelt”, so Dr. Pedro de la Fuente, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes. Gleichzeitig erinnert er daran, dass die Schweiz und Österreich schon längst ohne Angst vor der ausländischen Konkurrenz den Weg des Käfigverbots für “Legehennen” eingeschlagen haben. “Ein reiches Land wie
Deutschland hat es nicht nötig, ethische Grundsätze einfach über Bord zu werfen”, fügt Dr. Fuente hinzu.

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