Berlin/Düsseldorf/Hagen, 23.04.2009. Gestern stellte ein Richter aus Hagen das Verfahren gegen die Zirkusdirektorin Christel Sembach-Krone wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Die Begründung: nicht alle Experten sind einer Meinung. Die Tierschutzvereine aktion tier e.V. und animal public e.V. sind empört.
Manches Mal sind Einlassungen von Richtern nur noch ganz schwer nachzuvollziehen. Ein Amtsrichter kommt bei der Verhandlung gegen die Zirkusdirektorin Christel Sembach-Krone zu der Feststellung: „Dass sich Elefanten auf den Kopf stellen müssen, ist völlig abartig“. Bravo! Der Amtsrichter sollte über ein von der Stadt Hagen erlassenen Bußgeldbescheid entscheiden, der wegen einer tierquälerischen Dressurnummer an Elefanten 800,00 € Bußgeld festlegte. Leider folgte der Amtsrichter nicht seiner eigenen Ansicht. Da es auch einige wenige Experten gäbe, die es als „artgerecht“ und deshalb nicht tierquälerisch ansehen, wenn sich 3,5 Tonnen schwere Tiere auf den Kopf bzw. auf ihren Rüssel stützen und die Hinterbeine in die Luft strecken, glaubte der Richter sich kein abschließendes Bild über den Vorgang machen zu können und stellte das Verfahren ein.
Mit anderen Worten heißt dies, erst wenn alle Experten – wer immer diese auch sein mögen – zu der Einsicht gelangen, der Kopfstand eines Elefanten ist nicht artgerecht, könne gegen diese Zurschaustellung eines Wildtieres im Zirkus vorgegangen werden. Würde sich diese Meinung des Amtsrichters durchsetzen, könnten in Zukunft keine Entscheidungen mehr vor Gericht getroffen werden, die auf die Meinungen von Experten fußen. Es gibt immer welche, die anderes behaupten.
Gegen den Zirkus ist ein weiteres Verfahren wegen des Elefantenkopfstands anhängig. Die Tierschützer von aktion tier und animal public hoffen, dass es hier zu einer Verurteilung kommt.
Die Tierschutzorganisation aktion tier – menschen für tiere e.V. ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.
Weitere Informationen bei:
Judith Brettmeister, aktion tier – Geschäftsstelle München, Tel.: 089 – 75 969 252 (Judith.Brettmeister@aktiontier.org),
Laura Zimprich, animal public e.V., Tel.: 0211-56 949 730 (info@animal-public.de).
aktion tier – menschen für tiere e.V.
Pressestelle
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Tel.: 030-301038-33
Fax: 030-301038-34
www.aktiontier.org
info@aktiontier-pressestelle.org





Mai 10th, 2009 at 22:00
Ihr Artikel ist leider in großen Teilen nicht richtig. Ich war als Berichterstatter in dem von Ihnen geschilderten Bußgeldverfahren gegen Frau Sembach-Krone und muss Sie leider korrigieren:
1. Die Begründung, dass es unterschiedliche Expertenmeinungen zum Thema “Elefanten-Kopfstand” gibt, spielte für die Entscheidung von Amtsrichter Peter Groß, das Bußgeldverfahren einzustellen, nur eine völlig untergeordnete Rolle. Sie stellen es so dar, als wäre es seine Hauptbegründung gewesen.
2. Tatsächlich waren der Stadt Hagen, die den Bußgeldbescheid über 800 Euro verhängt hatte, darin gravierende juristische Fehler unterlaufen. So fehlten die zwingend erforderlichen Angeben der Wohnanschrift und des Geburtsdatums der Beschuldigten Frau Sembach-Krone. Allein durch diesen Fehler wäre der Bußgeldbescheid, wenn er denn vom Amtsrichter bestätigt worden wäre, in der nächsten Instanz aus formalen Gründen “einkassiert” worden.
3. Hauptargument von Richter Groß, dass Verfahren einzustellen, waren
aber die Bedenken, ob der Zirkus-Chefin, die als Geschäftsführerin der Krone-GmbH in die Rolle der Beschuldigten geraten war, auch ein persönlicher Vorwurf gemacht werden könne: Inwieweit hat Frau Sembach-Krone selbst jemals einen Elefanten gequält? Hätte, wenn überhaupt, dann nicht zuerst der Dompteur zur Rechenschaft gezogen werden müssen?
4. Das Argument mit den unterschiedlichen Sachverständigen-Meinungen spielte in diesem Verfahren nur insoweit eine Rolle, dass Richter Groß kurz anmerkte, dass der Expertenstreit derzeit noch in einem anderen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg ausgetragen wird und – bevor dieses Gericht nicht entschieden habe – er sich als Amtsrichter außerstande sehen würde, Frau Sembacxh-Krone zu verurteilen.
5. Selbst die beiden Verteter der Stadt Hagen (Stadttierarzt und ein Mitarbeiter vom Umweltamt) waren mit der Einstellung des Verfahrens schließlich einverstanden und konnten an der Entscheidung von Richter Groß nichts “empörendes” entdecken – im Gegenteil.
6. Natürlich ist es verständlich, dass Sie sich als Tierrschützer und Tierschutzvereine empören, wenn unrecht im Namen der Tiere passiert. Aber in diesem Fall – Richter Gross hat, wie sie korrekt schreiben, aus seiner klaren Meinung im Prozess keinen Hehl gemacht – in diesem Fall ist die Empörung über die Richterentscheidung völlig fehl am Platze.
Helmut Ullrich
Gerichtreporter für die Westfalenpost