Berlin, 27.06.2007. Exotische Souvenirs als bleibende Erinnerung erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele Touristen wissen aber nicht, dass zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie auch Produkte daraus strengen Ausfuhr- und Einreisebestimmungen unterliegen.

500 Millionen Menschen unternehmen jährlich eine Urlaubsreise ins Ausland. Bei der Rückreise finden Zollbeamte immer wieder Souvenirs im Reisegepäck, die aus geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Die Konsequenzen für Reisende sind unangenehm, der Schaden für die Natur ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Leider werden Ihnen in den Urlaubsländern nicht nur Produkte angeboten, die Sie unbedenklich kaufen und über die Grenze bringen können. Waren aus Reptilienleder, Elfenbeinprodukte, Korallen und Fechterschnecken sind Beispiele dafür. Mit dem Kauf dieser Produkte tragen Sie bereits dazu bei, dass eine Nachfrage entsteht und neue Tiere oder Pflanzen für den Produktionsnachschub gebraucht werden.

Dr. Matthias Baeseler von der aktion tier – Geschäftsstelle in Berlin weist darauf hin: “Mit „Artenschutz im Urlaub“ unter www.artenschutz-online.de bietet Ihnen die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse könnten. Momentan stehen ca. 5.000 Tier- und 25.000 Pflanzenarten in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, das international kurz als CITES bezeichnet wird und neben nationalen Bestimmungen den internationalen Handel  mit geschützten Arten regelt.“

Lebende Tiere und auf keinen Fall solche, die direkt in der freien Natur aufgefunden wurden, sollten von keiner Urlaubsreise mitgebracht werden. Tiere aus der freien Natur sind keine Haustiere und werden sich an veränderte Bedingungen nicht oder nur sehr schwer gewöhnen. Sie werden sehr schnell krank, da die klimatischen Bedingungen nicht denen der Heimatländer entsprechen. Darüber hinaus sind die meisten Tiere (beispielsweise Schildkröten oder andere Reptilien) durch nationale oder internationale Abkommen geschützt und dürfen weder gefangen noch außer Landes gebracht werden. Auch Tiere die auf Märkten angeboten werden, müssen, selbst wenn es sich um legale Angebote handelt, meist umfangreiche Exportgenehmigungen des Landes hinter sich bringen – meist ist der Urlaub dafür viel zu kurz und die schönste Zeit des Jahres für Behördengänge und Ärger viel zu schade.

Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie beim Strandspaziergang und bei Streifzügen durch die Natur Muscheln und Schnecken oder Pflanzen aufsammeln.

Sattler- und Täschnerwaren wie z.B. Gürtel, Handtaschen, Koffer, Hutbänder, Uhrbänder und Futterale für Messer sind beliebte Souvenirs. Auch diese Produkte können den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, wenn sie beispielsweise aus Elefanten- oder Reptilienhäuten oder Krokodilleder angefertigt wurden.

aktion tier – menschen für tiere e.V. ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.

Weitere Informationen bei:

Dr. Matthias Baeseler, Tel.: 030/ 30 10 38 36 oder Mobil: 0170/ 9684896 (berlin@aktiontier.org).

aktion tier – menschen für tiere e.V.

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