Much, 12. Januar 2010. Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) hat eine Belohnung in Höhe von 500 € für die Ergreifung des Tierquälers ausgesetzt, der eine todkranke Hündin an der Autobahn ausgesetzt hat. An die Bevölkerung appelliert er, Hinweise, die zur Ergreifung des Tierquälers führen, bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem ETN zu melden. Außerdem erstattet der ETN Anzeige gegen Unbekannt. Die Hündin war an Silvester an der Leitplanke der Autobahn München – Stuttgart festgebunden worden. Feuerwehrleute retteten das Tier und brachten es in ein Tierheim. Dort starb die Hündin wenige Tage später – sie hatte Krebs im Endstadium.

Wer kennt diese Hündin und kann Hinweise auf den Halter geben?  Hinweise auf den Halter oder den Täter nimmt der ETN oder die zuständige Polizeiwache in Dachau entgegen.

Ihre letzten Tage suchte und fand die Hündin die Nähe der Menschen. Wie sie hieß und wo sie herkam, konnten die Tierschützer nicht ermitteln. Aber eines fiel ihnen sofort auf: die Ridgeback-Mix-Hündin war am ganzen Körper mit Geschwüren übersät. Sie ließen sie untersuchen, in der Hoffnung, dass es sich dabei um gutartige Lipome handelt. Am Montag bekamen sie die traurige Mitteilung des Tierarztes: Die Hündin hatte Krebs, überall in ihrem Körper waren bereits Metastasen.

Silvia Gruber, die Chefin des Dachauer Tierschutzvereins, findet für ihren Zorn kaum Worte. „Die Besitzer haben mit Sicherheit gewusst, dass sie schwer krank ist und haben die Hündin in ihrer furchtbaren Verfassung einfach ausgesetzt.“ Damit wird das Ganze für sie noch verwerflicher.

Am Montag Nachmittag brach die Mischlingsdame im Tierheim plötzlich zusammen. Der Tierarzt konnte nichts mehr für sie tun. Für Silvia Gruber ist es nur ein kleiner Trost, dass der Hündin dadurch vielleicht viele Qualen erspart worden sind. (sim/kwo)

„Wir möchten, dass diese zutiefst verabscheuungswürdige Tat gesühnt wird”, erklärt Dieter Ernst, Geschäftsführer des ETN. „Daher bitten wir die Bevölkerung, uns bei der Suche nach dem Täter zu helfen, damit er seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann.” Bei der kranken Hündin handelt es sich um einen rehbraunen Ridgeback-Mischling. Ihr ganzer Körper war mit Geschwüren übersät.

Tierquälerei ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch ein Straftatbestand, der nach dem Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße von bis zu 25.000 € bestraft werden kann. „Die Tat zeugt von einer Rohheit, die mit der Höchststrafe des Gesetzes geahndet werden sollte”, betont Dieter Ernst.

Über den Europäischen Tier- und Naturschutz e.V.:

Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) ist eine der größten gemeinnützigen Tier- und Naturschutzorganisationen in Europa und wird von über 100.000 Menschen unterstützt. Der ETN arbeitet mit mehr als 100 nationalen und internationalen Partnerorganisationen in Einzelprojekten vor Ort zusammen. Regionale Schwerpunkte sind in Süd- und Osteuropa. In Deutschland realisiert der ETN bedeutende Großprojekte wie z.B. Tier- und Naturschutzhöfe.

Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.

Dieter Ernst

Geschäftsführer

Hof Huppenhardt

53804 Much

Tel.: 02245/61900

Mail: d.ernst@etn-ev.de

www.etn-ev.de

Quelle: http://www.etn-ev.de/index.php?module=projects&index[projects][action]=details&index[projects][data][projects_id]=75&index[projects][category]=20

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