Berlin/ München, 17.05.2010. Das ist kein verspäteter Aprilscherz: Seit zwei Monaten gilt die neue Viehverkehrsordnung in Deutschland. Sie schreibt zwingend vor, dass allen Pferden, die nach dem 1.7.2009 geboren wurden, ein Mikrochip auf der linken Halsseite implantiert werden muss.
Dieser enthält einen Nummerncode, der in einem Ausweis, dem so genannten Equidenpass, vermerkt wird. Anhand dieses Dokumentes können Pferde in der Folge zweifelsfrei identifiziert werden.
Vierbeiner, die vor dem Stichtag das Licht der Welt erblickten, aber bisher weder Chip noch Pass besitzen, müssen nachträglich gechippt und mit einem Ausweis versehen werden. Einzig Pferde, die ebenfalls vor dem 1.7.2009 geboren aber bereits im Besitz eines Passes sind, benötigen keinen neuen Chip. Gleiches gilt für Ponys und Esel.
Der Sinn des Ganzen soll in einer Verbesserung der Tierseuchenbekämpfung liegen. Im Zuge der Umsetzung der Verordnung ist geplant, eine zentrale Datenbank aufzubauen. Mit ihrer Hilfe könnten im Ernstfall Tier und Halter schneller gefunden und erreicht werden.
Wer welchen Mikrochip setzen darf, ist in den einzelnen Bundesländern bis dato uneinheitlich geregelt. In jedem Fall sind die ersten Ansprechpartner für die Kennzeichnung die niedergelassenen Tierärzte oder die Zuchtwarte der einzelnen Rasseverbände.
Da Tierseuchenkassen in einigen Ländern Zuschüsse gewähren, sind auch die anfallenden Kosten nicht auf einen Nenner zubringen: Sie bewegen sich meist in einer Größenordnung um die 40 €. Der Eingriff ist für das Pferd bei fachgerechter Durchführung nahezu schmerzfrei und ohne Risiko.
Pferdehalter, die ihr Tier nicht gemäß der neuen Verordnung chippen und wenn nötig mit einem Pass ausstatten lassen, müssen mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich rechnen.
aktion tier – menschen für tiere e.V. ist eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.
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