Rothenburg (ddp-bay). Nach einer Prügel-Attacke auf ein sterbendes Pferd hat die Staatsanwaltschaft Ansbach ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Rothenburger Kutscher eingestellt. Nach Zeugenangaben hatte der Beschuldigte den bei einer Stadtrundfahrt zusammengesackten Wallach mit Faustschlägen, Peitschenhieben und Fußtritten traktiert, um ihn zum Aufstehen zu bewegen. Dennoch erkannte die Staatsanwaltschaft laut Mitteilung von gestern keine «gefühllose, fremde Leiden missachtende Gesinnung» bei dem Kutscher.
Touristen hatten sich im Oktober 2005 über den vier Stunden währenden Todeskampf des Pferdes empört und Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Eine Gutachterin kam danach zum dem Ergebnis, dass dem Tier tatsächlich «ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen oder Leiden» zugefügt wurden. Strafbar sei dies jedoch erst, wenn die Tat «aus Rohheit» erfolge, teilte der zuständige Staatsanwalt mit. In diesem Fall sei der Kutscher infolge des Unfalls allenfalls überfordert gewesen. Dies sei bloß eine Ordnungswidrigkeit.

04.03.2006 SR

Quelle: http://www3.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=73840

Der entsprechende Thread dazu : www.pro-tierschutz.de

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