Kirchdorf am Inn (bei Braunau)/München, 04.08.2005. Mit Fallen rücken viele Jäger so genannten Beutegreifern, wie Mardern, Waschbären oder Füchsen zu Leibe. Voraussetzung für die Fallenjagd ist, dass der Jäger einen Fallenschein besitzt.  Zugelassen sind Schlagfallen, die sofort töten oder Lebendfallen, die das Tier unverletzt fangen. Doch die Praxis sieht anders aus. „Nicht jedes Tier, das in eine Schlagfalle gerät, ist sofort tot. Häufig überleben Tiere schwer verletzt und quälen sich Stunden oder sogar Tage. Zudem fangen falsch aufgestellte Fallen nicht selektiv. So geraten auch Kinder, vom Aussterben bedrohte Tiere und  Haustiere immer wieder in diese Fallen“, führt Judith Schmalzl vom Deutschen Tierhilfswerk e.V. in München aus.

So geschehen vergangene Woche in Kirchdorf am Inn (Niederbayern). Eine Nachbarin hört klägliches Katzengeschrei vom angrenzenden Nachbargrundstück. Der Ehemann wird losgeschickt und klingelt, doch niemand öffnet die Tür. Die Katze schreit weiter jämmerlich, also macht sich der Mann auf die Suche in der Nachbarscheune und entdeckt eine grausam zugerichtete Katze in einer Schlagfalle. Bei der Falle handelt es sich um eine so genannte Conibear-Falle, die normalerweise für Waschbären verwendet wird.

Die Katze konnte von ihm nicht befreit werden. Deshalb verständigte der Mann die Polizei und eine Tierärztin. Die Tierärztin narkotisierte die Katze, um das schwer verletzte Tier aus der Falle zu retten. Dass die Katze überlebte, grenzt an ein Wunder.

Es wird nun untersucht, inwieweit das Aufstellen der Falle eine Gefährdung für Menschen, bzw. für Kinder darstellte, da der Raum ohne Schwierigkeiten betreten werden konnte. Ferner wurde gegen die Vorschrift (Art. 29a, Abs.2, Satz 1 BayJG) verstoßen, um Fallen einen Fangbunker zu bauen, der mit einem Deckel und mit einem Einschlupfloch in der Größe des zu fangenden Tieres versehen ist. Eine solch scharfgemachte Falle ist dann nämlich für Kinder und Haustiere gesichert. Die zuständige Polizeiinspektion Simbach am Inn ermittelt gegen den Fallensteller.

Judith Schmalzl vom Deutschen Tierhilfswerk e.V.: „ Das DTHW e.V. fordert seit langem das Verbot der Fallenjagd. Sieben Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, das Bundesjagdgesetz zu novellieren. Trotz vollmundiger Ankündigungen geschah nichts. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Tiere.“

 

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Weitere Informationen bei:
Judith Schmalzl, DTHW-Geschäftsstelle München, Tel.: 089-35752-202 (judithschmalzl@tierhilfswerk.de).

 

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