Auf der Straße warten Hunger, Not und qualvoller Tod
Düsseldorf. Zum 28. Mal fand am 11. Oktober 2008 die Arbeitstagung der Dachorganisation für Katzenschutzvereine, kurz DKV in Düsseldorf statt. Vertreter von deutschlandweit über 50 namhaften Katzenschutzvereinen trafen sich, um Lösungsansätze für die millionenfach auf Deutschen Straßen lebenden Hauskatzen zu finden. Eine Akzeptanz des Populationsanstieges von Katzen über das bereits erreichte, kaum noch erträgliche und offensichtlich nicht mehr beherrschbare Maß hinaus, verstößt gegen §1 Tierschutzgesetz. Es hat sich gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden Kastrationen von Katzen durch die Tierschutzvereine für sich allein gesehen nicht geeignet sind, wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf niedrigem Stand zu gewährleisten. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr müssen deshalb weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
Der Bestand herrenloser Katzen als auch der Bestand locker über Futterangebote an den Menschen gewohnter unkastrierter Katzen ergänzt sich ständig aus den vorhandenen Freigängerkatzen, deren Nachkommen nicht in menschlicher Obhut aufgenommen werden. Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die geschilderten Probleme deutlich abgeschwächt werden. Durch hohe Populationsdichten treten vermehrt Probleme für Mensch, Tier und Umwelt auf, die Ordnungsbehörden der einzelnen Kommunen haben es in der Hand, mit einer kleinen Satzungsänderung großes zu bewirken, erste Städte in Deutschland beweisen, dass es mit ein wenig gutem Willen leicht umzusetzen ist.
In den Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müsste ein entscheidender Absatz eingefügt werden:
Wer einer von ihm gehaltenen Katze Zugang ins Freie gewährt, hat diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren, kennzeichnen (Tätowierung und/oder Mikrochip) und registrieren zu lassen.
Katzen die in reiner Wohnungshaltung leben, müssen bis zum 6. Lebensmonat zumindest gekennzeichnet und registriert sein.
Wer freilaufende Katzen füttert oder sonst im Freien Katzen Futter zur Verfügung stellt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die gefütterten Katzen durch einen Tierarzt kastriert, gekennzeichnet und registriert sind.
Das zuständige Ordnungsamt kann auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht zur Kastration erteilen, sofern es für die Zucht von Katzen erforderlich ist, dies schließt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nicht aus.
Züchter von Katzen, ob privat oder gewerblich, sind verpflichtet, die Tiere vor der Weitergabe/Veräußerung zumindest zu kennzeichnen und zu registrieren.
Züchter sind weiterhin verpflichtet, lebenslänglich in der Verantwortung für diese Tiere zu bleiben, sollte es zu einer Rückgabe wegen Ableben des Halters, Allergien, etc. kommen, so ist der Züchter verpflichtet die Tiere zurück zunehmen, artgerecht unterzubringen und zu ernähren, bei Verbringungen in den Tierschutz trägt der Produzierer die Kosten.
Tierärzte müssen Papiere und Kennzeichnungen 20 Jahre aufheben, sofern für den Tierschutz kastriert und gekennzeichnet wird, bleibt der Tierschutz in der Verantwortung, sofern er nicht einen Halterwechsel schriftlich nachweisen kann.
Eine Kennzeichnung muss einer DIN Norm entsprechen und das System muss bei den Tierärztekammern hinterlegt sein oder bei einer anderen Meldeorganisation wie z.B. Tasso, Europas größtes Haustierzentralregister; www.tiernotruf.org, welches alle Meldungen kostenlos durchführt.
Die Vertreter der Dachorganisation der Katzenschutzvereine haben in Kooperation mit aktion kitty, dem bundesweiten Projekt zum Schutz von Straßenkatzen eine Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung, kurz IG PRO KSVO gegründet, mehr als 6.000 Mitglieder setzen sich für eine Durchsetzung einer deutschlandweiten Katzenschutzverordnung ein. Zu diesem Zwecke wurde eine Onlinepetition unter: www.ksvo.de.vu ins Leben gerufen, weiterhin stehen Unterschriftenlisten zum Runterladen auf der Internetseite www.katzenschutzverordnung.de.vu bereit.
Wenn wir aufhören, nach Unterscheidungsmerkmalen von Fund- und herrenlosen Tieren zu suchen, sondern nach Lösungen, wie wir unseren Mitgeschöpfen gemeinsam beistehen können, dann ist ein wichtiger Schritt getan. Lasst das EU Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren endlich Wirklichkeit werden. Das Staatsziel Tierschutz §20 Grundgesetz kann nicht auf dem Rücken weniger Tierschützer lasten!
Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, was uns alle etwas angeht!
Weitere Informationen erteilt: Susan Smith, Tel. 0178-2375424, susansmith@arcor.de, Karin Stautzebach,
Tel. 0163-2587168 oder Sonja Stahl, Tel. 02661-40982 od. 0177-7889766; ksvo@katzenhilfe-westerwald.de
oder Rudi Wolff, Tel. 0211-663206 oder katzenschutzbund@cityweb.de
INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO KATZENSCHUTZVERORDNUNG
& Dachorganisation der Katzenschutzvereine, Düsseldorf
& aktion kitty – deutschlandweites Projekt zum Schutz von Straßenkatzen
Telefon: +49 (0) 2661.40982 â—? Telefax: +49 (0) 2661.949935
eMail: ksvo@katzenhilfe-westerwald.de â—? Weitere Infos & Downloads: www.katzenschutzverordnung.de.vu â—? Onlinepetition: www.ksvo.de.vu






November 20th, 2008 at 11:45
Zitat: “Wer freilaufende Katzen füttert oder sonst im Freien Katzen Futter zur Verfügung stellt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die gefütterten Katzen durch einen Tierarzt kastriert, gekennzeichnet und registriert sind.”
Wie soll das denn bitte gehen? Die meisten freilaufenden Katzen die man füttert, lassen sich nicht anfassen, geschweige denn einfangen. Und wer soll das bezahlen? Bestimmt nicht die armen alten Frauen mit der Mini-Rente, deren einzige Freude es ist die armen halbverhungerten Kreaturen zu füttern.
März 16th, 2009 at 01:35
Mit “Sorge tragen” ist meiner Meinung nach ja nicht unbedingt Kostenübernahme gemeint.
Aus Erfahrung:
In Leipzig ist das Veterinäramt zuständig (ich weiß nicht, ob das generell der Fall ist).
Nach einem Anruf nahmen sehr nette angestellte Tierschützer Kontakt auf, alles sehr schnell, engagiert und unkompliziert.
Es stellte sich dann heraus, dass die betreffende Futterstelle schon bekannt war und die meisten Katzen dort bereits durch das Veterinäramt eingefangen, kastriert und wieder in ihrem Revier ausgesetzt wurden.
Es wäre toll, wenn die Zusammenarbeit überall so gut klappen würde und die Möglichkeit auch viel bekannter wäre.
Es war also in keiner Weise von einer Kostenübernahme durch die Fütterer die Rede.
Ohne Zusammenarbeit dürfte es aber unmöglich für die Mitarbeiter sein, alle Stellen und die Katzen (Neuzugänge usw.) zu kennen.
Mai 4th, 2012 at 16:38
Ein großer Schritt ist ja schon mit der Kastrationspflicht die in einigen Gemeinden nun eingeführt wurde getan.