Das Deutsche Tierhilfswerk e.V. begrüßt die Abschaffung der Hundesteuer in der sächsischen Stadt Stollberg

München/Berlin/Stollberg, 03.04.2005. Seit Jahren engagiert sich das Deutsche Tierhilfswerk für die Abschaffung der Hundesteuer. Da es sich bei der Hundesteuer um eine kommunale Aufwandssteuer handelt, können die einzelnen Städte und Gemeinden die Höhe dieser Abgabe eigenständig festlegen. So werden die ca. 4,5 Mio. in Deutschland lebenden Hunde je nach Wohnort ziemlich unterschiedlich besteuert.

Die Hundesteuer ist eine sehr alte Steuerart – bereits 1810 wurde sie in Preußen als so genannte „Luxussteuer“ eingeführt. Einen Hund zu besitzen galt damals als Luxus.

Heute ist die Hundehaltung in allen Bevölkerungsschichten und in den unterschiedlichsten Lebenssituationen verbreitet. Familien mit Kindern „leisten“ sich einen Hund, weil sie erkennen, dass dieser für die Entwicklung des Kindes förderlich ist, Alleinstehende bereichern ihr Leben durch die Aufnahme eines Hundes.

Mit dem Wegfall des ursprünglichen Zwecks der Hundesteuer wurden neue Begründungen konstruiert. Eine davon ist, dass mit dieser Steuer den Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit, die von einer Hundehaltung ausgehen (Verunreinigung der Wege und Grünanlagen), begegnet werden soll. Judith Schmalzl vom Deutschen Tierhilfswerk hält dagegen: „Diese Begründung ist mehr als fadenscheinig, denn Städte und Gemeinden haben sowieso die Pflicht, die öffentlichen Straßen und Plätze zu reinigen.“ Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dass unter den vielen verschiedenen Haustieren einzig der Hund mit einer Steuer belegt wird. Die Hundesteuer ist ungerecht, tierschutzfeindlich und aus ordnungspolitischer Sicht unsinnig.“

Gerade in Zeiten leerer Staatskassen neigen Stadtmütter und –väter dazu, die Hundesteuer noch ein bisschen zu erhöhen. „Wir hatten in den letzten Monaten häufig völlig verzweifelte Menschen an den Telefonen, die gleichzeitig zu Hartz IV auch noch mit einer Erhöhung der Hundesteuer von bis zu 25 % zurecht kommen mussten“, erzählt Judith Schmalzl vom Deutschen Tierhilfswerk aus München.

Umso mehr ist das DTHW e.V. darüber erfreut, dass die Stadt Stollberg in Sachsen als erste Kommune reagierte und sozial Schwachen die Hundesteuer erlassen will.

Letzten Endes profitieren beide Seiten von der Abschaffung dieser unsozialen Steuer. Die Stadt Stollberg hat erkannt, dass mit dem Erlass der Hundesteuer weniger Hunde im kommunalen Tierheim landen, wo sie mit Steuergeldern versorgt werden müssen.

Judith Schmalzl vom DTHW e.V. hofft, dass dieses Beispiel bundesweit Schule machen wird.

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