Berlin, 17.01.2007. Was bisher nur eine Übergangsregelung im Rahmen der Vogelgrippe war, wird ab 01.07.2007 endlich zur Normalität – ein weitgehendes Einführverbot von Wildvögeln in die EU.
Bis zu dem befristeten Einfuhrverbot dieser Vögel, das durch die Vogelgrippehysterie Ende 2005 ausgelöst wurde, importierte die EU mehr als 1,5 Millionen Vögel im Jahr. Damit wurde in den Herkunftsländern auch ein Anreiz geschaffen, selbst geschützten Arten in ihrem natürlichen Lebensraum nachzustellen, sie zu fangen und unter zum Teil katastrophalen Transportbedingungen mit Überlebensraten von unter 50 Prozent nach Europa zu verkaufen.
Allerdings war nicht der konsequente Schutz der bedrohten Vogelarten letztendlich der Auslöser, sondern die Einschätzung der Europäischen Lebensmittelbehörde, welche die besonderen Gesundheitsrisiken durch Wildvogelimporte betonte – für die wildlebenden Vögel weltweit ist das jedoch eine sehr gute Nachricht.
Da die Vereinigten Staaten bereits 1992 ein sehr weit gehendes Importverbot erlassen haben, war die EU mit ca. 85 Prozent der weltweit größte Vogelimporteur. Wenn die neue Regelung diesen Markt jetzt austrocknet, werden die wildlebenden Vögel weltweit davon profitieren.
Nicht betroffen sind die registrierten Nachzüchtungen von Züchtern die aber alle (zumindest bei den geschützten Arten) mit entsprechenden Genehmigungspapieren ausgestattet sein müssen.
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