Berlin/ München, 15.10.09. Eine Antwort, die Tierschützer nicht akzeptieren können, gab vor kurzem der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes.
Wieder einmal ging es um die Frage, ob ein muslimischer Metzger betäubungslos Schlachten (= Schächten) darf. Seit 1994 kämpft dieser Metzger für den archaischen Ritus, dass er Tiere ohne vorherige Betäubung schlachten darf. Obwohl mehr als 70 Studien zu dem Ergebnis kamen, dass selbst bei optimaler Durchführung des Schächtens die Schlachttiere erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt sind.
Bereits im Jahr 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dem Metzger das Schächten mittels einer Ausnahmegenehmigung zu gestatten sei. Nach längerem Hin und Her kam es dann im Jahr 2009 zu einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, wonach dem Metzger die Erlaubnis zu erteilen ist, pro Woche zwei Rinder und 30 Schafe zu schächten, wenn beim Schächtvorgang ein Amtstierarzt anwesend ist.
Gegen diese Auflage legte nun der muslimische Metzger wiederum Verfassungsbeschwerde ein. Er sei in seinen Rechten verletzt, wenn er für die Anwesenheit eines Amtstierarztes während des Schächtens Sorge zu tragen hat, aber eine Anwesenheit nicht erzwingen kann und er rechtlich damit „in der Luft“ hinge.
Wieder einmal kam es gar nicht zu der für den Tierschutz relevanten Frage, wie eine Abwägung zwischen den Grundrechtsschutz eines gläubigen muslimischen Metzgers, der seine religiösen Kunden mit geschächtetem Fleisch beliefern will, und dem im Jahr 2002 mit Art.20a im Grundgesetz eingefügten Tierschutz, vorzunehmen ist.
Fatal für den Tierschutz ist, dass bislang der Gesetzgeber, aufgrund des im Grundgesetz aufgenommenen Staatsziel „Tierschutz“ immer noch untätig blieb. Trotz vorgetragener Wünsche einzelner Bundesländer wurde das Tierschutzgesetz bislang nicht geändert, so dass ein Schächten ohne Betäubung gar nicht mehr möglich wäre.
aktion tier e.V. hofft nun darauf, dass die neue Bundesregierung endlich tätig wird und den §4a Abs.2, Nr.2 TierSchG ersatzlos streicht.
Die Tierschutzorganisation aktion tier – menschen für tiere e.V. ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.
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Oktober 17th, 2009 at 17:01
Hallo
ich bin auch gegen das grausame Schächten so was dürfte es nicht mehr geben es müsse in der ganzen Welt verboten werden . Was hat das mit Religion zu tun nichts !!! Das ganze Jahr essen die auch Fleisch ausser an Ihren Feiertagen und glauben das dafür die Tiere ausbluten müssen um ,, Busse ” zu tun ? Ich kenne auch einen Türken der hat auch gesagt das erein Schaf Schächten lassen will nur er müsse noch einen suchen der das macht ?? Hallo das ist eine sauerei , Bitte es muss ein Gesetz her der endlich dieses grausame Schächten verbietet . Wir leben im 21 jahundert und für die… ist die zeit stehen geblieben das geht nicht mehr so weiter,
lg s.