Sitz!”, “Platz!”, “Bei Fuß!” – und nur nicht durch Jogger aus der Ruhe bringen lassen. Hunderte von Hamburger Hunden müssen derzeit beweisen, dass sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Denn die Hansestadt hat Deutschlands strengstes Hundegesetz. Reiner Aktionismus, finden Hundehalter.
Hamburg – Fast hätte es Ibu vergeigt. In dem Moment, als er plötzlich aufsprang und mit aufgestelltem Schwanz in Richtung Pferde lief, wäre die Prüfung beinahe zu Ende gewesen. Doch als der Ruf “Ibu, komm hierher” ertönte, überlegte es sich der Schäferhundrüde gerade noch einmal anders.
Ibu weiß gar nicht, was für ihn auf dem Spiel stand. Hätte der Hund die Gehorsamsprüfung nicht bestanden, wäre es mit dem Freilauf beim Gassigehen für ihn bald vorbei. Denn sein Besitzer, Manfred Schust, wohnt in Hamburg – jener Stadt, in der vor fast genau sechs Jahren der kleine Volkan auf einem Schulhof von zwei Kampfhunden zerfleischt wurde.
Seither steht n der Hansestadt jeder Hund, vom Rauhaardackel bis zum Bernhardiner, unter Generalverdacht. Vor ein paar Wochen ist daher das Hamburger Hundegesetz in Kraft getreten: Wer ab 2007 seinen vierbeinigen Gefährten frei laufen lassen will, muss erst die praktische Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Leinenpflicht ablegen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 25 Euro. Das Gesetz sieht zudem eine Hundehaftpflicht mit einer Versicherungssumme von mindestens einer Million Euro vor. Zudem soll jedem Tier ein Chip zur Identifizierung eingepflanzt werden.
Damit hat Hamburg eines der schärfsten Reglements in ganz Deutschland. Zwar kennen auch andere Großstädte wie Berlin und München die eingeschränkte Leinenpflicht, etwa in öffentlichen Parks oder auf Gehwegen, aber “eine Gehorsamsprüfung für alle Hunde? Nein, die gibt es hier nicht”, sagt Torsten Nöldner, Veterinärreferent in der Berliner Senatsverwaltung. “Eine solche Prüfung macht ja zwangsläufig Kontrollen notwendig.” Das sei viel zu aufwendig.
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Hamburg haben über 3000 Halter ihre Tiere beim zentralen Hunderegister angemeldet. Rund 700 Hunde wurden bisher von der Anleinpflicht befreit.
Bei vielen Hundehaltern stößt das Gesetz auf Ablehnung: “Zwei Jahre haben wir mit unserer Beagle-Hündin Bonni gearbeitet, um sie trotz ihres ausgeprägten Jagdtriebes freilaufen lassen zu können”, klagt Besitzerin Marianne Hiller, “und dann kam dieses Gesetz. Da war ich richtig sauer.” Besonders die Kosten stören Hamburgs Herrchen: Je nach Sachverständigen fallen pro Person und Hund zwischen 18 und 80 Euro an, dazukommen die Anmeldegebühr (20 Euro) und die Befreiung von der Anleinpflicht (18 Euro).
“Ein ungeheurer Aufwand”
Auch der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), Interessenvertreter von mehr als 650.000 Hundehaltern in ganz Deutschland, kritisiert das Gesetz. Gegen eine Gehorsamsprüfung für manche Hunde hat der Verband zwar nichts, aber die Leinenpflicht für alle Rassen lehnt er grundsätzlich ab. “Hunde brauchen Auslauf”, sagt VDH-Pressesprecher Leif Kopernik. “Probleme entstehen, wenn der Hund nur an der Leine ausgeführt wird.” Das Gesetz sei eine zu starke Restriktion gegenüber vernünftigen Hundehaltern. “Es gibt in Hamburg wichtigere Dinge als eine 80-jährige Oma und ihren 13-jährigen Dackel dieser Hürde zu unterwerfen”, sagt Kopernik.
Ibus Prüfer ist Harald Rudolph. Der Experte, der Polizeibeamte im Ruhestand, der früher Tausende Wach- und Spürhunde ausgebildet hat, ist jedoch selbst auch skeptisch, was das neue Gesetz angeht, das ihm und rund 160 Kollegen neue Arbeit verschafft: “Das ist ein ungeheurer Aufwand. Schon früher gab es zahlreiche Bestimmungen für auffällig gewordene Hunde.” Und jetzt die ganzen Vordrucke: Antrag auf Anmeldung des Hundes, Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht, Ablehnung des Antrages auf Befreiung von der Anleinpflicht und zu guter Letzt die Befreiung von der Anleinpflicht. Völlig unnötige Bürokratie, findet Rudolph.
Die Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz sieht das völlig anders. In jedem Hund sieht sie zunächst eine potentielle Gefahr. “Wir haben mit vielen Experten gesprochen”, sagt Tierärztin Cathleen Crowell, “und sind zu der Entscheidung gelangt, dass alle Besitzer, die ihren Hund freilaufen lassen wollen, ihr Tier im Griff haben müssen, gleich welcher Rasse diese zuzurechnen sind. Hund ist Hund, und auch kleine können beißen.”
Die pauschale Gleichbehandlung aller Hunderassen könnte das Gesetz jedoch auch aushebeln. Schon jetzt haben Verwaltungsgerichte den generellen Leinenzwang in verschiedenen Kommunen wieder aufgehoben. So urteilte etwa das Oberverwaltungsgericht Lüneburg: “Allein ein subjektives Unsicherheitsgefühl der Bürger, dass der tatsächlichen Gefährdung nicht entspricht, rechtfertigt es nicht, einen generellen Leinenzwang für die gesamte, geschlossene Ortslage festzulegen.”
Andrea Kinzinger
01.07.2006
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,423281,00.html





Dezember 16th, 2009 at 10:53
ich mag katzen