aktion tier und Eichhörnchen-Hilfe Berlin-Brandenburg bitten um Rücksichtnahme
Berlin / Brandenburg, 05.04.2011. Überall sind sie jetzt zu hören: Die Motorsägen, mit denen den Gehölzen in Parks, an Straßen und in privaten Gärten zu Leibe gerückt wird. Unter Berücksichtigung eventueller kommunaler Baumschutzsatzungen dürfen nach dem Naturschutzgesetz das ganze Jahr hindurch Bäume im privaten Garten sowie in Parks gefällt werden. Das im Naturschutzrecht verankerte Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 31. September gilt nur für landschaftspflegerische Arbeiten außerhalb von Parks, privaten Grundstücken und der Forstwirtschaft.
Bäume dienen gerade im Frühjahr nicht nur Vögeln, sondern auch Eichhörnchen als Niststätte. Die bereits ab Januar geborenen Eichhörnchenbabys fallen leider recht häufig den Baumfällarbeiten im Frühjahr zum Opfer. aktion tier und sein Projektpartner, die Eichhörnchen-Hilfe Berlin/Brandenburg, bitten dringend VOR der Fällung zu prüfen, ob ein Eichhörnchennest, ein sogenannter Kobel, vorhanden ist. „Der Baum sollte mindestens eine Woche vorher genau beobachtet werden“, sagt Tanja Lenn von der Eichhörnchen-Hilfe Berlin-Brandenburg. Sieht man ein einzelnes Tier, das regelmäßig den Baum verlässt und den Stamm dann einige Zeit später wieder hochklettert, ist davon auszugehen, dass hier ein Muttertier seine Jungen aufzieht.
„Gemäß Bundesnaturschutzgesetz gehören Eichhörnchen zu den besonders geschützten Arten“, erklärt Tanja Lenn von der Eichhörnchen-Hilfe Berlin-Brandenburg. Laut §44 ist es unter anderem verboten, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. „Das Fällen von Bäumen mit aktiv genutzten Tiernestern verstößt nicht nur gegen das Bundesnaturschutzgesetz, sondern ist unserer Meinung nach außerdem tierschutzwidrig“, sagt Ursula Bauer von aktion tier Berlin. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Vögel oder Säugetiere handelt. Die Tierschutzorganisationen bitten daher private Baumbesitzer genau zu überlegen, ob eine Fällung des Gehölzes wirklich erforderlich ist.
Schließlich bedeutet dies den unwiederbringlichen Verlust eines Lebensraums für zahlreiche Tiere. Wenn es gar nicht anders geht, sollte zumindest so lange mit der Fällung gewartet werden, bis die jungen Eichhörnchen das Nest verlassen haben. Bei Eichhörnchen trägt die Mutter ihre Jungen nach sechs Wochen aus dem Geburtsnest in einen anderen Kobel, welcher in einem anderen Baum, unter Umständen jedoch auch im gleichen Baum angelegt sein kann. Nach sechs bis zehn weiteren Wochen verlassen die Jungen dann das zweite Nest und suchen sich ein eigenes Revier.
Wer einen Brutbaum kennt, der gefällt werden soll, sollte dies umgehend der lokalen Naturschutzbehörde melden, welche die Fällung untersagen kann. „Etwas mehr Rücksicht auf das Brutgeschäft unserer Mitgeschöpfe würde vielen Vögeln und Eichhörnchen das Leben retten“, so Ursula Bauer von aktion tier abschließend.
aktion tier – menschen für tiere e.V. ist deutschlandweit eine der mitgliederstärksten Tierschutzorganisationen. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung durch Kampagnen und Informationsveranstaltungen auf Missstände im Tierschutz aufmerksam zu machen und Lösungen aufzuzeigen, wie diesen nachhaltig begegnet werden kann.
Weitere Informationen bei:
Diplom-Biologin Ursula Bauer, aktion tier – Geschäftsstelle Berlin, Tel.: 030-30103831(berlin@aktiontier.org).
aktion tier – menschen für tiere e.V.
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