Das Töten verölter Vögel am Strand wird nicht länger als Bagatelle behandelt.
Gegen den ehemaligen Zivildienstleistenden der „Schutzstation Wattenmeer“, der im vergangenen Jahr mehrere verölte Trauerenten, durch Erschlagen und „Köpfen“, getötet hatte, ist nun der Strafbefehl erlassen worden.
Durch einen Ölunfall auf der Nordsee strandeten im Februar/März 2004 hunderte von verölten Tieren an den Stränden von Föhr und Amrum. Der inzwischen Verurteilte, der einige Tage zuvor noch das „Tierhuus-Insel Föhr e.V.“, in dem verölte Tiere im Rahmen der „Ölvögelhilfe Germany e.V.“ zur Rehabilitation aufgenommen werden, besucht und besichtigt hatte, nahm zwei Mädchen gerettete Trauerenten ab und tötete diese durch Erschlagen und Abtrennen der Köpfe.
Die Mädchen, die mit den Tieren eigentlich auf dem Weg zum Tierhuus waren, alarmierten die Stationstierärztin und zusammen mit der Hafenpolizei wurden die toten Tiere dann im strandnahen Gebüsch aufgefunden.
Der ansässige Vorstand des Tierhuuses und der Oelvogelhilfe erstattete umgehend Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Begründung: Töten ohne vernünftigen Grund.
Da eine Wildtierstation und sogar eine Tierärztin zur Versorgung und Behandlung der verölten Tiere nur einige Minuten entfernt war, gab es keinen vernünftigen Grund, die Tiere als Laie und in dieser Form zu töten.
Von dem jetzt ergangenen Strafbefehl erhoffen sich die Tierschützer eine Signalwirkung, um eine wichtige Grundsatzdiskussion endlich für sich zu entscheiden.
Auch der auf Tierschutz spezialisierte Anwalt Dr. K. Leondarakis spricht von einem durchschlagenden Erfolg für die Interessen der Tiere.
Seit der Pallas-Katastrophe kritisieren Tierschützer bereits die vom Ministerium geduldete Praxis betroffene Tiere ohne eine ausreichende Vorselektion oder die Hinzuziehung eines Tierarztes zu töten – ob durch Zivildienstleistende am Strand, oder Jäger, die diese Tiere auf große Entfernungen schießen.
Dem zu Grunde liegt die mittlerweile wissenschaftlich widerlegte Annahme, die Überlebenschancen vom Öl befreiter Tiere seien zu gering.
Die mit diesem Vorwand vollzogenen spontanen Tötungen lösten ein gewaltiges Echo empörter Mitbürger aus, die dieses Vorgehen als ethisch-moralisch höchst fragwürdig empfanden und besonders im Internet heiße Diskussionen austrugen.
Nicht nur Zahlen aus den USA und Kanada sprechen nämlich eine ganz deutliche Sprache. So konnten beispielsweise von den im Jahre 2004, durch den Ölunfall betroffenen, eingelieferten 338 Tieren 80% vom Öl befreit und gesund und würdevoll wieder in die Freiheit des Wattenmeeres entlassen werden. Auch die erwähnten getöteten Tiere hätten dabei sein können, wären sie lebend in das Tierhuus eingeliefert worden, so Janine Bahr-Ölvogelhilfe Germany
Unterstützung bekommen die Ölvogelretter auch aus dem Wyker Rathaus.
Denn auch hier ist man, wie auf internationaler Ebene, von der Rettung der verölten Tiere überzeugt und lehnt das grundlose Töten an den eigenen Stränden ab.
Zu recht, wie sich mit dem aktuellen Urteil zeigt.
Auch im Ausland wird diese Praxis des Tötens der Ölvögel am Strand hart kritisiert.
Das Tierhuus- Insel Föhr e.V. und die Oelvogelhilfe Germany e.V. sind Kooperationspartner des Deutschen Tierhilfswerk e.V.
J.Bahr/K.Mügge



