Die bekannte Kieler Verhaltensforscherin Dr. Dorit Feddersen-Petersen, eine der gefragtesten Expertinnen zum Thema Hund, äußert sich zu tierschutzrechtlichen und ethologischen Aspekten sodomitischer Handlungen.

Frage: Frau Dr. Feddersen-Petersen, wie Sie wissen sind sodomitische Handlungen in Deutschland nicht verboten, strafbar ist jedoch die beweisbare erhebliche Schmerz- und Leidenszufügung i.S. des Paragraphen 17 des Tierschutzgesetzes. Sehen Sie Defizite in der derzeitigen gesetzlichen Regelung?

Antwort: Ja, unbedingt, die sog. Zoophilie scheint “gesellschaftsfähig“ zu werden. Im Internet werden Praktiken mit Tieren verschiedener Spezies-Zugehörigkeit geschildert, den beteiligten Tieren wird ein “Verlangen“, “Befriedigung“ und “Lust“ beim Missbrauch unterstellt.

Frage: Der Schwedische Veterinärverband sprach sich im Januar 2004 für eine explizite Verbots- und Strafbarkeitsregelung der Sodomie im Tierschutzgesetz aus. Zentral für diese Forderung ist das hohe Risko einer physischen und psychischen Verletzung des Tieres durch die sodomitischen Handlungen. Stimmen Sie Ihren schwedischen Kollegen zu?

Antwort: Ja. Ich war einige Male Gutachterin vor Gericht, habe Verhaltensbeeinträchtigungen wie physische Verletzungen bei Hunden und z.B. Schafen gesehen. Die Schafe waren zudem mit Messern traktiert und letztendlich getötet worden.

Frage: Wie schätzen Sie die Möglichkeiten einer organischen und psychischen Schadensmessung am Hund im konkreten Einzelfall ein?

Antwort: Nicht immer einfach, wenn keine Verletzungen im Genitalbereich vorliegen. Das Verhalten des Tieres in seinem sozialen Umfeld ist zu prüfen, Verhaltensauffälligkeiten sind zu analysieren (Angst vor Sozialpartnern, Apathie, herabgesetzte Ansprechbarkeit des Hundes). Verhaltensbiologische Fähigkeiten des Gutachters sind Voraussetzung.

Frage: Sowohl der Rüde wie auch die Hündin sind zahlreichen sodomitischen Praktiken – von der oralen Masturbation bis zur analen Pentration – unterworfen. Sollte eine gesetzliche Regelung zwischen den Praktiken differenzieren und vergleichbar mit der britischen Gesetzgebung beispielsweise ausschließlich das Penetrieren eines Tieres und das Penetriertwerden durch ein Tier verbieten?

Antwort: Ich wäre dafür, alle Praktiken zu verbieten, da Tiere instrumentalisiert werden zum eigenen Vergnügen und sicherlich nicht bekunden können, ob bei ihnen “Freiwilligkeit“ des Verhaltens vorliegt.

Frage: Wie beurteilen Sie die Aussage: “Hunde haben ein sexuelles Interesse am Menschen“?

Antwort: Antropomorph und anthropozentrisch und tierverachtend. Auch Tiere, die sexuell “fehlgeprägt“ sind, müssen sich keineswegs wohlbefinden. Ich halte diese Aussage für den Versuch einer Rechtfertigung.

Frage: Ist eine “Fehlprägung“ des Hundes durch sodomitische Handlungen mit Risiken für den betroffenen Hund verbunden?

Antwort: Ja, es ist durchaus möglich, dass er sich (nach Neuvermittlung) schwer einfügt, Probleme mit Artgenossen wie Menschen hat – und letztendlich nur das Einschläfern bleibt. Es gab einen Fall in Niedersachsen, der zeigte, wie problematisch das Sozialverhalten dieser fehlkonditionierten Hunde sein kann.

Frage: Sehen Sie in der “Fehlprägung“ bzw. den sodomitischen Handlungen einen Verstoß gegen die artgerechte Tierhaltung?

Antwort: Ja, ich halte diese Handlungen für indiziert, inadäquates Verhalten bei Tieren zu erzeugen, Verhaltensstörungen letztendlich, die mit Leiden einhergehen.

Frage: Welche Schritte erachten Sie für notwendig, um den Schutz des Tieren vor sodomitischen Handlungen zu verbessern?

Antwort: Ein gesetzliches Verbot.

Vielen Dank für das Interview.

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Dr. Dorit Feddersen-Petersen ist Fachtierärztin für Verhaltens- und Tierschutzkunde am
Institut für Haustierkunde der Christian Albrechts-Universität in Kiel

http://www.verschwiegenes-tierleid-onlin…en-petersen.htm

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